__ aus nächster Nähe mindestens einmal sehr nahe am Kopf von E.________ vorbei. Zwar kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass die bei E.________ an der rechten Augenbraue festgestellte Schmachspur von der Schussabgabe von C.________ stammt, sie passt aber ins Gesamtbild. Nachdem A.________ den vorerwähnten Schuss wahrgenommen hatte, behändigte er ebenfalls eine Feuerwaffe, machte eine Ladebewegung, drehte sich in Richtung von E.________ und C.________ um und schoss unvermittelt zunächst aus einer Distanz von ca. 8 bis 10 Metern ein erstes Mal in die Richtung des Privatklägers, wobei er die Waffe gegen den Boden bzw. gegen die Beine von E.________ gerichtet hatte.