52 rein, wonach dieser sich in südliche Richtung bewegte. Dass er aufgrund der Schussverletzung im rechten Bein nicht durchgängig und flüssig gehen konnte, lässt sich mit der Schussverletzung vereinbaren. 11.3.11Aussagen weiterer Drittpersonen Als Drittpersonen wurden im Laufe des Verfahrens AR.________, AS.________, AT.________ sowie U.________ befragt. Diese vier Personen haben die Geschehnisse am 5. Dezember 2014 an der S.________-strasse in N.________ nicht selber mitbekommen.