Es sind gewissermassen Filmausschnitte, welche die Zeugin beschreibt. Das von ihr Geschilderte kann durchaus von ihr so wahrgenommen worden sein, alles lief doch immerhin sehr schnell ab. Dass eine Person zu Boden und auf die Strasse gefallen ist, wird auch von Zeuge J.________ und Zeugin L.________ so geschildert. Wann dieser Vorfall genau stattfand, kann nicht gesagt werden. Ihrer Aussage kann zusammengefasst entnommen werden, dass zuerst ein Gerangel und anschliessend eine Schiesserei stattfand. Diese Aussagen sind nachvollziehbar und aufgrund der Übereinstimmungen mit den übrigen Beteiligten auch glaubhaft. Gemäss ihren Aussagen haben zwei Personen je eine Pistole gehabt.