474, Z. 58- 74). Sie habe eine Waffe gesehen (pag. 474, Z. 83). Nach dem Feuer zu beurteilen, können es auch zwei Waffen gewesen sein (pag. 474, Z. 87; pag. 475, Z. 88). Die Frage, ob die beiden Personen, die nach oben gelaufen seien, zusammengehört hätten, bejaht sie. Sie seien zusammen weitergelaufen (pag. 475, Z. 98). Die Zeugin machte grundsätzlich schlüssige und glaubhafte Aussagen. Jedoch stimmen die von ihr geschilderten Handlungsabläufe nicht mit den Ausführungen der Beschuldigten und Zeugen überein. Es sind gewissermassen Filmausschnitte, welche die Zeugin beschreibt.