462, Z. 34-44). Zudem führte sie aus, dass definitiv keine Warnschüsse nach oben abgegeben worden seien (pag. 464, Z. 105). Bei der Staatsanwaltschaft bestätigte sie am 23. Juli 2015 grundsätzlich ihre Aussagen, wonach es ein Handgemenge gegeben habe und eine Person auf der Strasse zu Boden gegangen sei. Als dieser wieder aufgestanden sei, sei die Schiesserei losgegangen. Zwei Männer seien auf der eine Seite und zwei auf der anderen Seite des Trottoirs gestanden. Dann seien mehrere Schüsse gefallen, aus ihrer Sicht von beiden Seiten. Sie habe sich auf die W.________-seite konzentriert, von der ganz sicher geschossen worden sei. Das andere sei eine Vermutung (pag. 474, Z. 58- 74).