_ gehörte. Dieser hat sich aufgrund des südlichen DNA-Hits und gemäss seinen eigenen Aussagen auch nicht in die gleiche Richtung, sondern in deren entgegengesetzte Richtung vom Tatort entfernt. In diesem Punkt kann deshalb nicht auf die sonst glaubhaften Aussagen des Zeugen J.________ abgestellt werden. 11.3.8 Aussagen K.________ K.________ wurde insgesamt dreimal befragt (pag. 458 ff.; pag. 461 ff.; pag. 472 ff.). Anlässlich der Einvernahme vom 5. Dezember 2014 führte sie aus, dass sie am besagten Abend vier Personen auf dem Trottoir auf der Höhe des W.________ festgestellt habe.