laufen seien. Sonst würde er ja nicht diesem hinterhertrappen, wenn es nicht sein Kollege gewesen sei. Dazu habe er eine Waffe gehabt. Er hätte ja zurückschiessen können. Deswegen habe er gedacht, dass die zusammen da gewesen seien (pag. 444, Z. 90-93). Der erste Schütze sei ca. ¾ Meter oder einen halben Meter und der zweite Schütze ca. 10 Meter entfernt gewesen (pag. 444, Z. 74 und 97). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte J.________ seine Aussagen. Er ergänzte, dass er nicht wahrgenommen habe, wer zusammen gehört habe. Er habe das Gefühl gehabt, dass die zwei Personen, welche die Pistolen gehabt hätten, zusammengehört hätten (pag. 454, Z. 72-73).