Seine späteren Aussagen stehen teilweise im Widerspruch zu seinen ersten Beobachtungen. Interessant ist auch seine letzte Antwort auf die Frage, ob er sich nicht mehr an den Vorfall erinnern könne oder ob er damals nichts gesehen habe. Er antwortete «Eben, wie gesagt, ich weiss es wirklich nicht mehr» (pag. 1076, Z. 5). Aus diesem Grund gelangt die Kammer zum Schluss, dass die ersten Aussagen grundsätzlich glaubhaft sind und mit den Aussagen weiterer beteiligter Personen übereinstimmen sowie ins entstehende Gesamtbild passen. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz stellt auch die Kammer auf seine ersten Aussagen ab.