46 dass beide Waffen bei sich trugen. Im Laufe der Befragungen fällt jedoch auf, dass er sich nicht mehr erinnern kann oder will oder sich seiner Beobachtungen nicht mehr so sicher ist. Wie auch G.________ relativierte er seine Aussagen bei der Staatsanwaltschaft, um schliesslich an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung so gut wie keine Aussagen zum eigentlichen Kerngeschehen mehr zu machen. Seine späteren Aussagen stehen teilweise im Widerspruch zu seinen ersten Beobachtungen.