Er erzählte das von ihm Beobachtete frei und nannte sich als eigentlichen Grund für das Treffen. Hinzuzufügen ist, dass er aus freien Stücken gemeinsam mit G.________ zur Polizei gegangen ist, um Aussagen zu machen. Dabei schilderte er ohne Aggravierungen seine Beobachtungen und unterschied zwischen dem, was er gesehen hat, jenem was ihm G.________ erzählt hat und schliesslich solchem, was er aufgrund seines Davonrennens nicht mehr sehen konnte. Er hätte ohne weiteres sowohl A.________ als auch C.________ der eigentlichen Schussabgabe beschuldigen können, nachdem er beobachtet hatte,