1073, Z. 29-31). Auf Frage, ob er gesehen habe, ob C.________ geschossen habe, antwortete er, «ich weiss es nicht mehr. Nein, nein…» (pag. 1074, Z. 7). Zur Frage, ob A.________ geschossen habe, antwortete er, er habe sich während dem Rennen umgedreht. Er habe gehört, dass Schüsse gefallen seien (pag. 1074, Z. 11-12). Auch wisse er jetzt nicht, ob beide Beschuldigten eine Waffe dabei gehabt hätten (pag. 1074, Z. 31). Anlässlich der ersten Einvernahme machte H.________ nachvollziehbare und schlüssige Aussagen. Er erzählte das von ihm Beobachtete frei und nannte sich als eigentlichen Grund für das Treffen.