etwas in der Hand gehabt habe. Er habe nicht gesehen, ob es ein Messer oder eine Waffe gewesen sei (pag. 430, Z. 146-147). Anlässlich der Hauptverhandlung bestätigte H.________, dass der Auslöser des Streits seine Freundin U.________ gewesen sei (pag. 1072, Z. 20). Es sei darum gegangen, das einfach zu klären und miteinander zu sprechen (pag. 1073, Z. 8). An das Geschehen in N.________ könne er sich nicht mehr so richtig erinnern. Ob er die Aussage, wonach er gesehen habe, dass C.________ eine Waffe gezogen habe, bestätigen könne, sagte er, er könne sich nicht mehr erinnern. Für ihn sei die Sache auch fertig. Er wisse auch nicht, was er sonst noch sagen könne (pag. 1073, Z. 29-31).