Er wisse nicht mehr genau, wo er gestanden sei, aber schon ziemlich weit hinten (pag. 428, Z. 69-73). Bereits als sie aufeinander zugelaufen seien, habe er gehört wie A.________ und C.________ etwas von Waffen und schiessen geschrien hätten. Danach sei er abgehauen (pag. 428, Z. 80-82). Er habe nicht gesehen, ob der Privatkläger C.________ geschlagen habe oder umgekehrt. Er habe dann nichts mehr gesehen, weil er davon gelaufen sei. Er habe auch nicht gesehen, wer geschossen habe. Er habe die Schüsse von weitem gehört (pag. 429 Z. 85-88). Eine Waffe habe er nur schlecht gesehen. Er habe gesehen, dass A.________ etwas in der Hand gehabt habe.