Als er ausgestiegen sei, habe er gesagt, dass sie wegfahren sollen und er verletzt sei. Er werde selber schauen, wie er wegkommen werde. Als er gesagt habe, dass er eine Schusswunde habe, habe er Panik bekommen und sei mit G.________ weggefahren (pag. 421, Z. 64-81). Der Privatkläger habe ihm nicht gesagt, woher er die Schussverletzung gehabt habe und er wisse bis heute nicht, was das Problem mit A.________ gewesen sei (pag. 421, Z. 84 und 98). G.________ habe ihm erzählt, dass nachdem der Privatkläger C.________ mit der