44 ziehbar. Er sagte nämlich selber, er habe nicht gewusst, ob C.________ vorgehabt habe, ihn oder den Privatkläger zu treffen (pag. 408, Z 183-186). Interessanterweise fügte er an, er sei etwas abseits mit A.________ am Reden gewesen. Er wisse auch nicht ganz genau. Dass G.________ in diesem Moment mit A.________ nur am Reden gewesen sein soll, ist wenig glaubhaft. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass G.________ zwischen den Parteien steht. Er ist bzw. war einerseits mit A.________ aber auch mit H.________ befreundet. Offenbar will auch er C._____