___ gegangen und habe zwei bis drei Mal in Richtung dessen «Füsse» geschossen. Auf Frage, was er mit Fuss meine, sagte er «seine Beine» (pag. 409, Z. 227). Die Aussagen zu den Schussabgaben in Richtung des Privatklägers stimmen mit den Aussagen von A.________ überein. In Übereinstimmung mit den glaubhaften Aussagen des Privatklägers führte auch G.________ aus, A.________ habe aus einer Distanz von 2 Metern auf E.________ geschossen. Weiter soll A.________ – entgegen dessen eigenen Aussagen – zuerst in die Luft geschossen haben. A.________ verneinte eindeutig und klar, dass er in die Luft geschossen habe.