43 als schlüssig. Er schilderte keine Situation, wonach er mit A.________ gekämpft hat und die beiden zu Boden gegangen sind. Er ist betreffend seiner eigenen Rolle zurückhaltend und erzählte ebenfalls lückenhaft. Er will während der Auseinandersetzung nicht einmal jemanden berührt haben. Diese Aussagen widersprechen den in diesem Punkt glaubhaften Aussagen von A.________ und der Zeugen J.________, K.________ und L.________ – auf welche noch näher einzugehen sein wird – wonach es eine tätliche Auseinandersetzung zwischen den beiden gegeben habe und sie vor dem Fahrzeug von Zeuge J.__