In Anbetracht dieser Konstellation ist das Aussageverhalten von G.________ für das Gericht zwar verständlich, bedeutet aber nicht, dass deshalb auf seine Aussagen in der Hauptverhandlung abgestellt werden kann. Sie beinhalten einfach doch zu grosse Ausflüchte. Es fällt auf, dass G.________ vor allem darauf bedacht ist, seine eigene Rolle möglichst herunterzuspielen. So erzählte auch er die Vorgeschichte alles andere