G.________ hinterliess beim Gericht nicht nur während diesen Aussagen, sondern im gesamten Verlauf der Einvernahme den Eindruck einer Person, die massiv unter Druck stand und dementsprechend nervös war. Dass dies alleine der Gerichtsatmosphäre zuzuschreiben wäre, ist in den Augen des Gerichtes nicht glaubhaft, war es ja nicht das erste Mal, dass G.________ mit der Justiz in Berührung kam. Hingegen war es das erste Mal im Verfahren, dass er in Anwesenheit von A.________ und C.________ befragt wurde. In Anbetracht dieser Konstellation ist das Aussageverhalten von G._____