399, Z. 161). A.________ habe glaublich extra auf die Füsse von E.________ geschossen, aus einer Distanz von ca. 5 Metern (pag. 399, Z. 189-193). Bei der Staatsanwaltschaft führte er aus, dass er nicht glaube, dass diese Frau von H.________ das Problem gewesen sei (pag. 404, Z. 39). A.________ habe dieser Frau eine SMS geschrieben und er glaube, dass das H.________ nicht gefallen habe (pag. 404, Z. 47-50). Ziel des Treffens sei gewesen, dass er mit A.________ rede (pag. 405, Z. 55-56). Es stimme nicht, dass er A.________ gedroht habe (pag. 405, Z. 71-72). Er habe gewusst, dass die Beschuldigten mit H.________ Probleme machen würden.