41 Danach hätten sie den Privatkläger gesehen und mitgenommen. Sie hätten ihn am Bahnhof aussteigen lassen, da er alleine habe gehen wollen. C.________ habe nicht mit der Waffe geschossen, sondern nur A.________ (pag. 397, Z. 65-81). A.________ habe ca. aus einer Distanz von 2 Metern auf E.________ geschossen (pag. 398, Z. 122). Es sei dunkel gewesen. Es habe eine Strassenlampe in der Nähe gehabt. A.________ habe den Privatkläger zu 100% sehen können (pag. 399, Z. 181-186). Zur Selbstverteidigung habe der Privatkläger C.________ geschlagen. Sonst habe niemand geschlagen (pag. 399, Z. 161).