Das sei an einem Freitag gewesen. An die Uhrzeit könne er sich nicht mehr erinnern, es sei schon dunkel gewesen. Es sei ca. 17:30 oder 18:00 Uhr gewesen (pag. 396, Z. 40-42). Er sei vorher mit H.________ mit dem Auto durch die Stadt gefahren und dieser habe einen Kollegen erkannt (pag. 396, Z. 42). Nach dem Telefongespräch mit A.________ seien sie nach N.________ gefahren. Sie seien zu dritt gewesen, er, H.________ und der Privatkläger. A.________ und C.________ seien ihnen entgegen gekommen. Als C.________ den Privatkläger gesehen habe, habe er gefragt, wer das sei.