Er habe H.________ gefragt, um was es sich für Probleme gehandelt habe, aber H.________ habe gesagt, dass er es nicht wisse (pag. 396, Z. 25-28). Am Abend des Vorfalls sei eine telefonische Aussprache vereinbart worden. H.________ habe A.________ angerufen und ihm gesagt, dass er seine Freundin nicht mehr anrufen solle. A.________ habe erwidert, dass er ihn in 30 Minuten sehen wolle. Er [G.________] habe zu A.________ gesagt, dass sie ein Treffen vereinbaren würden, um normal mit einander zu sprechen und Frieden zu schliessen (pag. 396, Z. 29-38). Das sei an einem Freitag gewesen.