40 Schüssen nach oben entfernten, widersprechen. Diese Schlussfolgerung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden und entspricht zugleich der nach Würdigung sämtlicher Beweise erlangten Überzeugung der Kammer. Beweiswürdigend wurde festgehalten, dass vor der Schussabgabe von A.________ bereits eine Schussabgabe erfolgte.