Ab diesem Moment könne er sich an nichts erinnern. Von der eigentlichen Auseinandersetzung und den Schüssen will er nichts mitbekommen haben. Auch über die Gründe, wie es zu dem Treffen und der Auseinandersetzung gekommen sei, wisse er nichts. Er habe mit der tätlichen Auseinandersetzung und der Schiesserei nichts zu tun und es stimme nicht, dass er eine Waffe dabei gehabt habe. Auf Vorhalt der Schmauchspur an der rechten Augenbraue des Privatklägers äusserte er sich an-