_ habe mit beiden gesprochen. Dann habe der Boxer ihn sofort geschlagen. Er habe bereits im Voraus gewusst, dass er ein Boxer sei (pag. 133, Z. 194-196). Weiter sagte er aus, dass er den Boxer nicht gekannt habe. Er sei auf dem Boden gelegen und habe geblutet. Er sei bewusstlos gewesen (pag. 134, Z. 197-198). Als er das Bewusstsein wieder erlangt habe, habe er gemerkt, dass sie im Auto von A.________ seien (pag. 134, Z. 203-204). Er habe nichts beobachten können, da er grosse Schmerzen gehabt habe (pag. 135, Z. 257-258). Zu einem Arzt sei er nicht gegangen (pag. 135, Z. 261). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte er seine bisherigen Aussagen. Es treffe nicht zu,