Am 13. Februar wurde C.________ von der Polizei (pag. 379 ff.) sowie anlässlich der Hafteröffnung durch die Staatsanwaltschaft (pag. 128 ff.) befragt. Schliesslich wurde er ein drittes Mal an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung einvernommen (pag. 1030 ff.). Bei der Polizei sagte der Beschuldigte am 13. Februar 2015 aus, dass sein Freund A.________ Probleme mit jemandem habe, er aber die Person nicht kenne. Diese Person sei dann zu ihm gekommen und habe mit ihm reden wollen. Einer habe ihn einmal geschlagen. Ab diesem Moment könne er sich an nichts erinnern (pag. 381, Z. 38-41). Es seien zwei Personen gewesen.