37 tronenhülsen. Hierzu hat der KTD festgestellt, dass die drei sichergestellten Hülsen aus derselben Waffe ausgeworfen worden seien. Dabei handle es sich um Pistolenmunition. Beweiswürdigend wurde bereits festgehalten, dass aus einer Pistole drei Schüsse gezündet worden sind. Zusammenfassend stützen die weiteren subjektiven Beweismittel – auf welche, sofern noch nicht geschehen, jeweils noch näher eingegangen wird – wie objektiven Beweismittel die Aussagen von A.___