gehabt und habe diesen blutend am Boden liegen gesehen. Er habe nicht gewusst, ob dieser noch lebe, weshalb er geschossen habe. Es sei als Warnschuss gedacht gewesen. Er habe gewollt, dass der Privatkläger von C.________ ablasse und abhaue. Weshalb er in die Richtung der beiden geschossen habe und nicht in die Luft, wenn es doch als Warnschuss gedacht gewesen sei, könne er nicht erklären. A.________ gab an, dass es dunkel gewesen sei, er nicht viel gesehen habe und er auf E.________ und C.________ während der Schussabgabe zugelaufen sei.