A.________ gab differenziert und konstant wieder, wie sich seine Schussabgabe abgespielt hat. Weiter liegen auch hier keine Hinweise vor, an diesen Aussagen zu zweifeln. Insgesamt schilderte A.________ das Kerngeschehen konstant, wenn auch teilweise etwas lückenhaft, weshalb betreffend seiner eigenen Tatbeteiligung auf seine glaubhaften Aussagen abgestellt werden kann. Im Ergebnis geht die Kammer deshalb davon aus, dass vor der Schussabgabe durch A.________ bereits ein Schuss gefallen ist. Weiter ist gestützt auf seine eigenen Aussagen davon auszugehen, dass A.________ zwei bis drei Mal in Rich-