weiteren Einvernahmen nachvollziehbar und sagte konstant aus, dass er selbst geschossen habe, jedoch erst, als er Schüsse gehört habe. Ein Grund, an den Aussagen betreffend seiner eigenen Tatbeteiligung zu zweifeln, ist nicht ersichtlich. A.________ schilderte den Ablauf der tätlichen Auseinandersetzung mit G.________ und der anschliessenden Schussabgabe nachvollziehbar, schlüssig und in einer zeitlich und räumlich logischen Abfolge. Die Kammer stellt deshalb auf seine Aussagen ab und geht davon aus, dass A.________ nach einer ersten Schussabgabe durch jemand anderen selbst geschossen hat. Neben dem Eingeständnis seiner eigenen Schussabgabe fügte A._____