_ blieb er bei seiner Aussage, wonach niemand anderes dabei gewesen sei und es nicht sein könne, dass die Blutspur von C.________ stamme. Mit anderen Worten versuchte sich der Beschuldigte herauszureden und bleibt trotz erdrückender Beweise bei seiner sturen Meinung. Seine Aussagen sind nicht glaubhaft. Anlässlich der dritten Einvernahme korrigierte A.________ seine Aussagen und änderte diese hinsichtlich seiner eigenen Beteiligung und seiner Begleitung, nicht AK.________, sondern C.________ sei an diesem Abend bei ihm gewesen. Hervorzuheben ist, dass nach diesen Aussagen, nicht er, sondern jemand anderes zuerst geschossen haben muss. A.________ schilderte seine Teilnahme auch in den