_ hätten keine Waffen dabei gehabt. Anlässlich der zweiten Einvernahme blieb er hartnäckig und nicht überzeugend bei seinen Aussagen und wollte über die Schüsse nichts wissen. Auch auf Vorhalt von übereinstimmenden Zeugenaussagen, wonach beide Täter, die geschossen haben und nach oben weggerannt sind, eine Waffe getragen hätten, blieb er hartnäckig dabei, dass sie beide keine Waffe bei sich gehabt hätten. Auf Frage blieb er bei seiner Aussage, wonach «AK.________» vor Ort dabei gewesen ist. Selbst auf Vorhalt der Blutspur und des DNA-Hits hinsichtlich C.________ blieb er bei seiner Aussage, wonach niemand anderes dabei gewesen sei und es nicht sein könne, dass die Blutspur von C.___