35 A.________ machte in den beiden ersten Einvernahmen insgesamt holprige und lückenhafte Aussagen. Über die Schüsse will er kaum etwas gewusst haben. Auffallend und wenig nachvollziehbar ist auch, dass er den Namen seines Kollegen «AK.________» nicht mit Sicherheit kannte. Des Weiteren fällt auf, dass sich A.________ durch seine Aussage, wonach er nichts von Waffen halte und schon gar keine solche besitze, vom Geschehenen distanzieren will. Er und AK.________ hätten keine Waffen dabei gehabt.