Er habe sich schon in ihre Richtung bewegt und sei näher ran gegangen. Der erste Schuss aus einer Distanz von 10 Metern und der zweite und dritte Schuss aus ca. 8 Metern (pag. 371, Z. 160-161). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er aus, dass er zugegeben habe, was er gemacht habe (pag. 1039, Z. 21). Bevor er geschossen habe, seien Schüsse abgegeben worden. Er habe nicht gesehen, wer diese Schüsse abgegeben habe. Er sei von G.________ angegriffen worden und sie seien zu Boden gegangen. Dann habe er gesehen, dass sein Freund blutend am Boden gelegen sei (pag. 1039, Z. 26 und 30-32). C.________ habe keine Pistole gezogen (pag. 1040, Z. 22).