88, Z. 29). Er habe den Privatkläger nicht töten wollen, das würde er niemandem antun. Er habe aus Schock geschossen (pag. 89, Z. 24-25). Anlässlich der Einvernahme vom 26. Januar 2015 sagte er, dass er mit G.________ gekämpft habe und sie beim anderen Trottoir zu Boden gegangen seien, als er Schüsse gehört habe. Er habe sich umgedreht und gesehen, wie sein Kollege am Boden gelegen sei und geblutet habe. Als er dies gesehen und der andere [der Privatkläger] nicht aufgehört habe ihn [C.________] zu bedrohen, habe er seine Waffe genommen und in Richtung dieser beiden Personen geschossen. Er habe gegen den Boden geschossen. Dann habe der Privatkläger mit der Bedrohung aufgehört. Die