Dieser sei k. o. gewesen. Er wisse nicht, wer geschossen habe. Er und AK.________ hätten keine Waffe dabei gehabt (pag. 339, Z. 102-112). Bei der Befragung vom 16. Dezember 2014 hinsichtlich der Hafteröffnung, bestätigte er, dass Schüsse gefallen seien, er aber nicht wisse, wer geschossen habe (pag. 70, Z. 36). Weiter bestätigte er seine Aussagen, wonach er selber keine Waffe gehabt habe und er auch nicht wisse, wer eine Waffe dabei gehabt habe (pag. 70, Z. 39 und 42). Er und AK.________ hätten beide keine Waffen gehabt (pag. 70, Z. 47-48). Er blieb selbst auf Vorhalt des DNA-Hits der Blutspur von C.________ dabei, dass AK.________ dabei gewesen sei und niemand anderes.