_ gekommen sind und ein gemeinsames Treffen stattgefunden hat. Bei der polizeilichen Einvernahme vom 16. Dezember 2014 führte er aus, dass der Unbekannte [der Privatkläger] AK.________ einen Faustschlag erteilt habe, so dass dieser zu Boden gegangen und k. o. gewesen sei. Danach habe er Schüsse gehört. Wenn er Schüsse höre, bekomme er Panik. Die anderen seien dann abgehauen und sie seien ebenfalls abgehauen, nach oben, einfach nach Hause gegangen, er und AK.________ (pag. 338, Z. 53-60). Am nächsten Tag seien er und AK.________ nach AG.________ gefahren (pag. 339, Z. 70). An dem Abend habe er keine Waffe gesehen, auch AK.________ nicht. Dieser sei k. o. gewesen.