238, Z. 36-38). Seine Freundin habe sie noch bis zur Busstation begleitet und dort dann gewartet (pag. 238, Z. 44-45). Bezüglich des Aufeinandertreffens in N.________ sagte A.________ aus, er habe G.________ gesehen und den anderen [den Privatkläger] habe er nicht gekannt. Als dieser ihn gefragt habe, ob sie reden könnten, habe er mit ihm gesprochen (pag. 238, Z. 46-49). Warum es zu diesem Treffen gekommen sei, wisse er nicht (pag. 339, Z. 82-85). Zur Vorgeschichte machte auch A.________ unklare Angaben. Auch die Geschichte rund um das Telefongespräch mit AI.________ ist nicht schlüssig. A.________ will H.________ selber ein Treffen vorgeschlagen haben.