sowie von G.________ zeigen wird, schilderten auch diese die Vorgeschichte und den Grund, weshalb es zum besagten Treffen am 5. Dezember 2014 in N.________ gekommen ist, lückenhaft. Dagegen sprechen sowohl die Aussagen der Beteiligten A.________, G.________ und H.________ aber auch die Aussagen der Zeugen J.________ und K.________ für das Vorhandensein und Einsetzen zweier Schusswaffen. Darüber hinaus gaben G.________ und H.________ zu Protokoll, dass C.________ eine Waffe herausgenommen habe. Diese habe er im Handgemenge mit E.________ gezogen.