315, Z. 72-73). Er könne auch nicht sagen, wo der Schuss hingegangen sei und ob er ihn getroffen 31 habe (pag. 298, Z. 67-68). Hinsichtlich A.________ sagte er, dieser habe auf ihn gezielt, aber nach unten. Auf Nachfrage was dies bedeute, ergänzte er, dass er nach unten aus der Nähe geschossen habe. Er denke, er habe ihn nicht umbringen wollen, sondern nur verwunden (pag. 317, Z. 174 und 177-178). Der Privatkläger räumte ein, C.________ mit der Faust ins Gesicht (Kinn) geschlagen zu haben und belastete sich damit auch selbst.