___ einer Waffe bediente und einen Schuss abfeuerte. Aufgrund der glaubhaften Aussagen des Privatklägers, wonach er auf C.________ zugegangen sei, um eine Schussabgabe zu verhindern, ist davon auszugehen, dass die Waffe zumindest in seine Richtung zeigte. Die folgenden Schilderungen sind prägnant und der Privatkläger hält fest, dass auch «der andere» geschossen habe. «In der Zwischenzeit, als er [C.________] angefangen hat zu schiessen, hat mich die Panik ergriffen. Ich habe seinen Kollegen angeschaut und der hat auch angefangen zu schiessen» (pag. 16, Z. 149-151).