___ zugegangen ist, um einen Schuss zu verhindern, dieser aber dennoch geschossen hat. Ob er dabei nun nach der Waffe, den Händen oder dem Handgelenk bzw. Arm gegriffen hat, ist nicht von zentraler Bedeutung. Zentral ist, dass der Privatkläger mit seinem Verhalten eine Schussabgabe verhindern wollte. Dies wurde von ihm schlüssig und konstant geschildert. Insofern schilderte der Privatkläger auch bildlich, dass er und C.________ sehr nah aneinander gewesen sein müssen, er sprach von «aneinander geklebt».