332, Z. 77-83). Als er ihn ergriffen habe, habe er [der Privatkläger] seinen Kopf abgedreht und habe gehört, wie er schiesse. Als er geschossen habe, sei er stehen geblieben. In diesem Augenblick habe er gesehen, dass auch A.________ eine Pistole gezogen und auf ihn geschossen habe (pag. 334, Z. 84-86). Weiter bestätigte er, dass A.________ direkt auf ihn geschossen habe, nach unten (pag. 334, Z. 95). Anlässlich der Einvernahme vom 15. November 2015 im Rahmen der vorgängigen Beweiserhebung durch die Vorinstanz in AF.________ / AG.________ sagte er, er habe am 17. und 30. Dezember 2014 die Wahrheit gesagt und er stehe dazu (pag. 884, Z. 23). Er habe C._____