Auf Frage, weshalb er davon ausgehe, dass nicht C.________ ihn getroffen habe, antwortete er, er wisse es nicht, er sei ja so nahe an seinem Körper gewesen und er habe seine Hand oder seinen Arm gehalten. Er sei mit seinem Körper seitlich von ihm abgedreht gewesen (pag. 317, Z. 159-161). Bei der Staatsanwaltschaft führte der Privatkläger aus, dass er „Stopp“ gemacht habe, nachdem er C.________ geschlagen habe und dieser in den Zaun gefallen sei. In diesem Moment habe er gesehen, dass C.________ die Pistole gezogen habe. Er sei gelaufen, um ihn am Arm/Handgelenk zu greifen, damit er nicht schiesse (pag. 332, Z. 77-83).