Er habe die Wärme in seinem Bein gespürt und habe begonnen wegzurennen (pag. 16, Z. 151- 152). Bei der polizeilichen Einvernahme vom 17. Dezember 2014 ergänzte der Privatkläger, dass C.________ in einen Zaun gefallen sei, er habe ausgesehen, als würde er sitzen. Da er in sitzender Lage gewesen sei, wisse er nicht mehr genau, ob er nach seinen Händen oder der Pistole gegriffen habe. Dann habe er gesehen, dass A.________ eine Waffe gezogen habe. Er habe angefangen auf ihn zu schiessen. Er bestätigte seine Aussage, wonach er sehr nahe, fast an ihm geklebt sei, da habe A.________ angefangen zu schiessen. Einmal habe C.________ geschossen und als dieser aufgehört habe, habe A._____