28 ten gezeigt hat, hat sich der äussere Sachverhalt, d.h. wie es zu diesem Treffen gekommen ist, denn auch anders zugetragen. Demgegenüber erzählte der Privatkläger das Kerngeschehen von Beginn an stimmig und konstant. Gegenüber der Polizei sagte er am 6. Dezember 2014 (Bewachungsstation), dass er C.________ mit der Faust an den Kiefer geschlagen habe, worauf dieser zu Boden gefallen sei. Dieser sei rückwärts in den Draht gefallen.