__ habe ein Treffen vorgeschlagen. Als er und G.________ angekommen seien, hätten ihn C.________ und A.________ angegriffen (pag. 314, Z. 37-55). Als er mit A.________ gesprochen habe, habe C.________ ihn geschlagen. Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 30. Dezember 2014 bestätigte er seine Aussagen, wonach er von C.________ und A.________ angegriffen und er von C.________ auf den Hinterkopf geschlagen worden sei, als er mit A.________ gesprochen habe (pag. 332, Z. 71-72 und 79-80). Der Privatkläger erzählte das Treffen mit AH.