27 Im Rahmen dieses dynamischen Geschehens, in welchem sich die Parteien unbestrittenermassen in Bewegung befanden, selbst wenn sie zeitweise stillstanden oder aufgrund des Schocks wie „aus Holz“ gewesen sind, ist beweiswürdigend festzustellen, dass das Verletzungsbild (Wundkanal) betreffend den Privatkläger mit den von A.________ getätigten Schussabgaben ohne weiteres vereinbar ist bzw. diesen zumindest nicht widerspricht. Darüber hinaus sagt A.____