26 leren Drittel der Rückseite gelegen, ein ca. 2 x 1 cm grosser, schräg von rechts (lateral)-oben nach links (medial)-unten gestellter, unregelmässiger begrenzter, klaffender Hautdefekt mit viereckig bis rundlich imponierendem, unterem Wundende und fetzig aufgerissenem oberem Wundende (pag. 236). In der Beurteilung hält das IRM-Gutachten unter anderem fest, dass der von körperfern nach körpernah verlaufende Schusskanal zwanglos mit der Annahme vereinbar wäre, dass der Privatkläger zum Zeitpunkt der Schussabgabe am Boden gelegen sei (pag.